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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR

Vom 13. Dezember 2017

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§ 12
Aufwandsentschädigung

(1) 1Die Mitglieder des Hochschulrats erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung des Hochschulrats eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 500.2Die Gewährung von Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz für die Tätigkeit im Hochschulrat bleibt davon unberührt.

(2) 1Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung wird jährlich in den „Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen” veröffentlicht.2Die individualisierte Veröffentlichung der Aufwandsentschädigung erfolgt im Jahresabschluss der Universität Siegen.