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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR
Vom 13. Dezember 2017
§ 1
Aufgaben
1 Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Universität Siegen (§ 14 Absatz 1 Nr. 3 HG).2Er arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) und der Grundordnung der Universität Siegen in der jeweils gültigen Fassung.3Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus.4Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- 1. die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
- 2. die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags nach § 6 Absatz 3 HG;
- 3. die Zustimmung zum Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit nach § 5 Absatz 7 HG, zur Gründung einer Stiftung nach § 2 Absatz 6 HG und zur Übernahme weiterer Aufgaben nach § 3 Absatz 8 HG;
- 4. die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorats;
- 5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a HG, die Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Rektorats nach § 16 Absatz 3 HG und zu den Evaluationsberichten nach § 21 Absatz 1 HG).