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Geschäftsordnung des Hochschulrats der Universität Siegen - GOHSR
Vom 13. Dezember 2017
§ 5
Geschäftsstelle
(1) 1 Die Universität richtet eine Geschäftsstelle ein.2Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.3Sie nimmt die Verwaltungsangelegenheiten des Hochschulrats wahr.