University Regulations
Geschäftsordnung der Findungskommission - GOFiKo
Vom 28. Januar 2021
Version in force since January 30, 2021
§ 3
Verschwiegenheitsplicht, Datenschutz und Öffentlichkeit
(1) 1Die Mitglieder und Teilnehmenden der Findungskommission sind zur Verschwiegenheit über Beratungsgegenstände und -ergebnisse nach innen und außen verpflichtet.
(2) 1Zum Zwecke der Einsichtnahme durch Mitglieder und Teilnehmende ausgedruckte und elektronisch gespeicherte Dokumente sind nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten oder endgültig zu löschen.
(3) 1Die Sitzungen der Findungskommission sind nicht öffentlich.