University Regulations
Geschäftsordnung der Findungskommission - GOFiKo
Vom 28. Januar 2021
Version in force since January 30, 2021
§ 6
Protokoll
(1) 1Über jede Sitzung der Findungskommission wird ein Protokoll angefertigt; zu Beginn der Sitzung wird eine Protokollführerin oder ein Protokollführer bestimmt.2Das Protokoll muss mindestens enthalten:
- 1. die Namen der Anwesenden,
- 2. Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung,
- 3. die Beratungsgegenstände und den Beratungsverlauf in seinen Grundzügen,
- 4. die zu einzelnen Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse in ihrem Wortlaut und die sonstigen dazu erzielten Ergebnisse.
(2) 1Jedes Mitglied kann im Einzelfall verlangen, dass seine Erklärung im Protokoll festgehalten wird.
(3) 1Das Protokoll ist von der Sprecherin oder dem Sprecher und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen und in der folgenden Sitzung zu genehmigen.